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StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 928 |
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Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Dies komme insbesondere in den Beschlüssen des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 1. April 1982 (P. St. 928) und vom 2. September 1982 (P. St. 950) zum Ausdruck, wo es für die Entscheidungen auch tragend gewesen sei.Dies gelte selbst für mit Bundesverfassungsrecht inhaltsgleiche Grundrechte und auch dann, wenn die Verletzung von Landesverfassungsrecht gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht werde (vgl. etwa HessStGH, Beschlüsse vom 1. April 1981 - P. St. 928 -, vom 2. September 1982 - P. St. 950 - vom 14. Dezember 1983 - P. St. 982 - abgedr.
Die beiden Entscheidungen des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 1. April 1981 - P. St. 928 - und vom 2. September 1982 - P. St. 950 -, von denen das vorlegende Gericht abweichen will, betrafen Grundrechtsklagen gegen Erkenntnisse hessischer Landesgerichte.
- VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf …
b) In seinem Beschluß vom 1. April 1982 - P.St. 928 - hat der Hessische Staatsgerichtshof den Antrag eines Dozenten auf Widerruf gegen einen Kostenbeschluß des Verwaltungsgerichts Kassel als unzulässig zurückgewiesen, weil es ihm an der Befugnis fehle, die angefochtene Entscheidung verfassungsrechtlich zu überprüfen. - StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Aus dieser Prüfungsbeschränkung folgt auch, daß der Staatsgerichtshof solche Grundrechtsklagen als unzulässig abweisen muß, mit denen die Verletzung von hessischen Grundrechten gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht wird (StGH, unter anderem Beschlüsse vom 01.04.1981 - P.St. 928 -, vom 02.09.1982 - P.St. 950 - und vom 31.08.1983 - P.St. 987 -). - StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis; …
Dennoch ist der Schutz des rechtlichen Gehörs als objektivrechtliches Verfahrensprinzip und als Grundrecht von der Hessischen Verfassung garantiert (anders die bisherige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluß vom 09.02.72 - P.St. 648 -, ESVGH 22, 135; zuletzt Beschluß vom 26.03.80 - P.St. 920 - offengelassen im Beschluß vom 01.04.81 - P.St. 928 -).